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   RG, 27.06.1940 - V 205/39   

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https://dejure.org/1940,520
RG, 27.06.1940 - V 205/39 (https://dejure.org/1940,520)
RG, Entscheidung vom 27.06.1940 - V 205/39 (https://dejure.org/1940,520)
RG, Entscheidung vom 27. Juni 1940 - V 205/39 (https://dejure.org/1940,520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden? 2. Über die Voraussetzungen für die Annahme eines Verschaffungsvermächtnisses.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 164, 196
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Unzulässig ist es jedoch, bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück das Nutzungsziehungsrecht des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes zu beschränken (RGZ 164, 196, 199 ff.; BayObLGZ 1979, 361).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Besitz und Nutzungen am vermachten Hausteil gerichtetes dingliches Recht am ungeteilten Gesamtgrundstück einzuräumen verpflichtet ist (möglich wäre zwar nicht ein Nießbrauch, vgl. RGZ 164, 196, 199 ff, aber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 1090 ff BGB).
  • OLG München, 30.07.2020 - 34 Wx 93/20

    Bestellung des Nießbrauchrechts an einem bebauten Teil eines Grundstücks

    Ein Nießbrauch kann allerdings auch an einem Bruchteil einer Sache (RGZ 164, 196/198) und an einem real abgegrenzten Teil eines Grundstücks (LG Tübingen BWNotZ 1981, 140; Staudinger/Heinze § 1030 Rn. 3; MüKo/Pohlmann BGB 8. Aufl. § 1030 Rn. 90) bestellt werden.

    Wie die angegebenen Fundstellen zeigen, wird dort allein der Nießbrauch nur eines Teils eines Gebäudes (z.B. Stockwerkseigentum oder eine bestimmte Wohnung) ausgeschlossen, nicht aber der Nießbrauch hinsichtlich des gesamten Gebäudes auf dem nießbrauchsbelasteten Grundstücksteil (vgl. Verweisungen bei Wegmann in Bamberger/Roth/Hau/Poeck BGB 4. Aufl. § 1030 Rn. 9 auf: RGZ 164, 196; BayObLGZ 1979, 361 und Palandt/Herrler § 1030 Rn. 1).

  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 217/81

    Wirksamkeit des Vermächtnisses eines nicht zur Erbschaft gehörenden Gegenstandes

    Die Beweislast dafür, ob der Erblasser bei der Errichtung des Testaments (BGHZ 31, 13, 16 f.) einen entsprechenden Willen hatte, trägt nach allgemeiner Meinung der Bedachte (vgl. Motive V S. 148 f.; RGZ 164, 196, 202; RG SeuffArch 80 Nr. 14; Strohal, Erbrecht I S. 230 FN 1 b; MK-Skibbe § 2169 BGB Rdn. 10; vgl. auch BGHZ 31, 13, 22).

    Ob sich dem Testament der für § 2169 Abs. 1 BGB erforderliche qualifizierte Zuwendungswille - notfalls im Wege der ergänzenden Auslegung (vgl. RGZ 164, 196, 202) - entnehmen läßt, hat der Tatrichter in eigener Verantwortung zu entscheiden.

  • LG Aachen, 04.09.2001 - 3 T 237/01

    Eintragung eines Quotennießbrauchs

    Nach diesen Grundsätzen ist es insbesondere unzulässig, einen Nießbrauch nur an einzelnen wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks, wie beispielsweise bestimmten Räumen eines Wohnhauses, zu bestellen ( RGZ 164, 196, 199; BayOb LG JR 1980, 288 ; Palandt/Bassenge, 60. Aufl. 2001, § 1030 BGB , Rn. 6; Staudinger/Frank, 13. Aufl. 1994, § 1030 BGB , Rn. 56).

    Nach allg. M. kann im Rahmen des § 1030 Abs. 2 BGB zwischen Eigentümer und Nießbraucher jedoch ein sogenannter Quotennießbrauch vereinbart werden, dergestalt, dass der Nießbraucher zu einem Bruchteil an allen aus dem ganzen Grundstück stammenden Nutzungen berechtigt sein soll ( RGZ 164, 196, 199; LG Köln MittRhNotK 1999, 246; LG Wuppertal Rpfleger 1995, 209 ; Palandt/Bassenge, § 1030 BGB , Rn. 9; Staudinger/Frank, § 1030 BGB , Rn. 39).

  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83

    Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsvertrages

    § 157 BGB, nach dem Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, hat zum Ziel, den Vertragsinhalt auch in solchen Punkten festzustellen, zu denen eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt, gleichviel, ob die Lücke von Anfang an bestanden oder sich erst nachträglich im weiteren Verlauf der Dinge ergeben hat (so schon RGZ 164, 196, 202).
  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    Dieser Rechtsauffassung tritt der Senat mit folgender Maßgabe bei: Wenn jemand eine fremde Sache, mag ihm diese auf Grund Vertrages oder aus Gefälligkeit überlassen sein, dazu verwendet, um gegenüber einem andern, mit dem er einen Vertrag geschlossen hat, seine Vertragspflichten zu erfüllen, so ist, wenn nicht aus den besonderen Umständen des Einzelfalles sich etwas anderes ergibt, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§ 157 BGB; RGZ 164, 196, 202) eine stillschweigende Vereinbarung zwischen den Vertragsschliessenden anzunehmen, daß die vertragliche Haftpflicht des anderen Teiles den Schutz der dem Vertragszweck, dienenden Sache auch dann umfaßt, wenn die Sache einem anderen gehört.
  • BFH, 02.02.1989 - V R 98/84

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines höheren Steuerbetrags - Anforderungen

    Eine Nießbrauchsbegrenzung auf räumlich abgegrenzte Teile eines Gebäudes ist nicht möglich (vgl. Urteil des Reichtsgerichts vom 27. Juni 1940 V 205/39, RGZ 164, 196; Petzoldt, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - MünchKomm -, Rdnrn. 7 und 30).

    Ist die Nießbrauchseinräumung durch den Kläger unwirksam (zur Unwirksamkeit solcher Rechtsübertragungen als Nießbrauch vgl. RGZ 164, 196) und auch nicht in eine andere Nutzungsüberlassung umdeutbar, läge keine Änderung der Verwendungsverhältnisse beim Kläger vor und ebensowenig ein Eigenverbrauch durch Änderung der Nutzungszuständigkeit.

  • BGH, 20.11.1975 - III ZR 112/73

    Voraussetzungen ergänzender Vertragsauslegung

    Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Parteien diesen Punkt offengelassen haben: Ob sie bewußt auf eine ins einzelne gehende Regelung verzichtet haben, ob die "Lücke" in der Vertragsregelung von Anfang an bestanden hat oder ob sie sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (vgl. RGZ 164, 196, 202).
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 100/80

    Ergänzung eines Stromversorgungsvertrages im Wege der Auslegung - Nach

    Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Parteien diesen Punkt offengelassen haben: Ob sie bewußt auf eine ins einzelne gehende Regelung verzichtet haben, ob die "Lücke" von Anfang an bestanden hat oder ob sie sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (vgl. RGZ 164, 196, 202).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 238/68

    Verhältnis von ergänzender Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65

    Einstellung eines Revisionsverfahrens

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 108/83

    Änderung und Aufhebung von Steuerbescheiden auf Grund nachträglich festgestellter

  • BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51

    Rechtsmittel

  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 404/82
  • BGH, 09.07.1954 - I ZR 132/53

    Rechtsmittel

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